Rechtliche Situation

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Auszug aus den Verbandsnachrichten des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD):
In Deutschland ist gegenwärtig der Begriff Osteopath gesetzlich außerhalb Hessens nicht geschützt und die Ausbildung gesetzlich nicht geregelt.

Die Osteopathie gilt als Heilkunde und darf als solche nur vom Arzt oder Heilpraktiker eigenständig ausgeübt werden.
Gegenwärtig ist dies nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt. Osteopathisch ausgebildete Physiotherapeuten dürfen hingegen nur im so genannten Delegationsverfahren, also auf Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers im Rahmen des Tätigkeitsbereichs Ihres Berufsbildes osteopathisch arbeiten.